Fragen und Antworten zum Thema Leasing


Da nicht jeder weiß, was Leasing ist, haben wir versucht, die wichtigsten Punkte für Sie zusammenzustellen und zu erläutern. Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns diese doch einfach per e-mail zu.

Es gibt folgende Themen:

   


Was ist Leasing?
Leasing ist eine Finanzierungsform, die die Vorteile des Kredits (man muß nicht den gesamten Kaufpreis sofort aufbringen) mit den Vorteilen der Miete (die monatliche Raten-Belastung ist nicht höher als der Nutzwert) kombiniert. Das Mieten eines Hauses ist normalerweise auch billiger, als der Kauf des Hauses. Nach Ablauf der Leasingzeit kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt einfach zurückgeben.
Leasingvertrag
Es gibt die unterschiedlichsten Vertragsformen: Voll- und Teilamortisationsverträge, mit und ohne Andienungsrecht, km- und Restwert-Verträge …

MML schließt für Motorräder z. Z. grundsätzlich Restwert-Verträge ab, bei denen der Leasingnehmer während der Leasingzeit nur eine Teilamortisation leistet. Sie zahlen gewissermaß nur das, was die Nutzung des Motorrades "wert" ist.

Kaufoption
Wir räumen Ihnen eine vertraglich vereinbarte Kaufoption auf das Motorrad ein. Das heißt, nach Ablauf des Leasingvertrages können Sie bei uns ein befristetes Kaufangebot anfordern. Wenn Ihnen der Preis zusagt, zahlen Sie innerhalb der Frist den vollständigen Kaufpreis und das Motorrad gehört Ihnen.
Selbstauskunft, Bonitätsprüfung
Vor dem Abschluß des Leasingvertrages führt die MML eine Bonitätsprüfung durch, d.h. wir überprüfen, ob Sie sich nach unseren Erfahrungen Ihr Traummotorrad ohne Reue leisten können. Dazu benötigen wir eine Selbstauskunft, in der Sie uns Informationen über Ihre Lebensumstände und Ihre Einkommenssituation geben, die wir zur Prüfung benötigen. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.
Mietsonderzahlung
und Leasingrate
Die Mietsonderzahlung ist zu Beginn des Vertrages als Mietvorauszahlung für die Leasingzeit zu leisten. Sie hat einen doppelten Zweck:

1. Sie deckt den hohen Anfangswertverlust bei Motorrädern ab, der entsteht, sobald das neue Motorrad das erste mal zugelassen wird.

2. Sie wird von MML sofort zur Verminderung der Refinanzierungskosten verwendet, damit die monatlichen Leasingraten für Sie möglichst niedrig werden.

Restwert
Der Restwert ist eine kalkulatorische Größe, die zu Beginn des Leasingvertrages festgelegt wird. MML muß nach dem Ende der Leasinglaufzeit beim Verkauf des Motorrades mindestens den Restwert erlösen, um keinen Verlust zu machen.
Andienungsrecht
Viele Leasingunternehmen werben mit besonders niedrigen Leasingraten, die durch besonders hohe, kalkulatorische Restwerte möglich werden. Oft sind diese hohen Restwerte nicht mehr zu erzielen. Dann machen die Leasinggesellschaften vom vertraglich vereinbarten Andienungsrecht gebrauch und zwingen den Leasingnehmer, das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert zu kaufen!

Bei MML ist das nicht so! Wir haben eine seriöse Restwertkalkulation, so daß wir auf Andienungsrecht verzichten! Wir können und werden daher niemanden zwingen, ein Motorrad am Ende der Laufzeit zu kaufen. Viele wollen dies jedoch …

Gefahrübergang
auf den
Leasingnehmer
Wenn sie ein Auto oder ein Motorrad für eine Zeit bei einem normalen Autovermieter (Sixt, …) mieten, zahlen sie pro Tag fast so viel, wie eine Monatsleasingrate betragen würde. Das deshalb, weil alle Risiken aus dem Betrieb, wie z.B. Motorschäden, Vermietrisiken, …, und alle Betriebskosten, wie Versicherungen, Inspektionen,… (bis auf Treibstoff) vom Vermieter getragen werden.

Beim Leasing ist das anders: Alle Gefahren und Betriebskosten werden vom Leasingnehmer getragen, gerade so, als ob er das Auto oder Motorrad bar gekauft hätte.

Garantieansprüche
Alle Garantieansprüche für Neumotorräder werden von der MML vollständig an den Leasingnehmer abgetreten, so daß er genau die selben Rechte, wie ein Barkäufer hat. Der Leasingnehmer ist sogar verpflichtet, Garantieanspüche geltend zu machen. Und wenn es dabei Probleme gibt, werden unsere Anwälte sie bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen
Nutzungsrecht
Der Leasingnehmer hat für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages das uneingeschränkte, vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Nicht erlaubt ist, wenn private Nutzung vereinbart wurde, das Motorrad zu vermieten.
ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Leasingvertrages während der Laufzeit kann weder durch den Leasingnehmer noch durch den Leasinggeber erfolgen. Das ist genau wie bei einem Zeitmietvertrag für eine Wohnung. Deshalb sollten Sie sich als Leasinginteressent vorher genau überlegen, wann Sie wieder ein neues Fahrzeug haben möchten, damit die Vertragslaufzeit daran angepaßt werden kann.
außerordentliche
Kündigung
Der Leasingnehmer hat das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, wenn er das Motorrad infolge Totalschadens nicht mehr nutzen kann. Die MML hat dies Recht ebenfalls. Sie kann darüberhinaus auch kündigen, wenn der Leasingnehmer mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät. Dieser Fall wird z.B. genauestens durch das Verbraucher-Kredit-Gesetz geregelt. In jedem Fall der außerordentlichen Kündigung wird eine Vertragsabrechnung durchgeführt.
Mietzeitende,
Rückgabe
Neigt sich die vereinbarte Leasingzeit dem Ende entgegen, informiert die MML den Leasingnehmer darüber. Gemeinsam mit dem Leasingnehmer besprechen wir die weitere Vorgehensweise. Der Leasingnehmer hat immer das Recht, sein Motorrad bei uns in Garbsen abzugeben.

Auf Wunsch unterbreiten wir auch gerne ein Angebot zur Verlängerung der Leasingzeit oder ein Kaufangebot für das Leasing-Motorrad. Oder wir bitten Ihren Motorradhändler, der gleichzeitig unser Leasingpartner ist, Ihnen einen attraktives Angebot für einen Folgeleasingvertrag zu machen. Sprechen Sie mit uns!

An- und
Abmeldung
Wollen Sie Ihr Motorrad im Winter stillegen und im Frühjahr wieder anmelden, rufen Sie einfach bei uns an und fordern den Fahrzeugbrief ab. Wir versenden ihn gegen geringe Gebühr direkt an Ihre Zulassungsstelle. Sie brauchen nur noch mit KFZ-Schein, Kennzeichen und ggf. mit einer neuen Doppelkarte zu Ihrer Zulassungsstelle zu gehen.
Umbauten
Sie dürfen technische Umbauten am Fahrzeug vornehmen, wenn Sie diese in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbreif und -schein) eintragen lassen bzw. wenn für die verwendeten Teile eine ABE vorliegt. Die Originalteile müssen Sie aufbewahren.

Wenn Sie das Fahrzeug nach Ende der Leasingzeit an uns zurückgeben, müssen Sie das Fahrzeug auf Verlangen wieder in den Originalzustand versetzen oder mit Original und Umbauteilen bei uns abgeben. Natürlich können Sie wie oben erläutert auf Wunsch auch ein Kaufangebot erhalten.

Unerlaubte
Umbauten
Unerlaubte Umbauten sind z.B. solche, die unfachmännisch vorgenommen wurden und dadurch zur Straßenverkehrsgefährdung führen könnten.

Oder Umbauten, durch die die Zulassung des Fahrzeuges erlischt und die nicht eintragungsfähig sind.

Oder Umbauten, die Sie eigentlich eintragen lassen könnten, dies jedoch nicht tun. Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie uns an, oder senden uns eine e-mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.