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Leasing ist eine Finanzierungsform, die
die Vorteile des Kredits (man muß nicht den gesamten Kaufpreis
sofort aufbringen) mit den Vorteilen der Miete (die monatliche Raten-Belastung
ist nicht höher als der Nutzwert) kombiniert. Das Mieten eines
Hauses ist normalerweise auch billiger, als der Kauf des Hauses. Nach
Ablauf der Leasingzeit kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt einfach
zurückgeben. |
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Es gibt die unterschiedlichsten Vertragsformen:
Voll- und Teilamortisationsverträge, mit und ohne Andienungsrecht,
km- und Restwert-Verträge
MML schließt für Motorräder z. Z. grundsätzlich
Restwert-Verträge ab, bei denen der Leasingnehmer während
der Leasingzeit nur eine Teilamortisation leistet. Sie zahlen gewissermaß
nur das, was die Nutzung des Motorrades "wert" ist.
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Wir räumen Ihnen eine vertraglich vereinbarte Kaufoption
auf das Motorrad ein. Das heißt, nach Ablauf des Leasingvertrages
können Sie bei uns ein befristetes Kaufangebot anfordern. Wenn
Ihnen der Preis zusagt, zahlen Sie innerhalb der Frist den vollständigen
Kaufpreis und das Motorrad gehört Ihnen. |
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Selbstauskunft, Bonitätsprüfung
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Vor dem Abschluß des Leasingvertrages führt
die MML eine Bonitätsprüfung durch, d.h. wir überprüfen,
ob Sie sich nach unseren Erfahrungen Ihr Traummotorrad ohne Reue leisten
können. Dazu benötigen wir eine Selbstauskunft, in der Sie
uns Informationen über Ihre Lebensumstände und Ihre Einkommenssituation
geben, die wir zur Prüfung benötigen. Selbstverständlich
werden Ihre Angaben vertraulich behandelt. |
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Mietsonderzahlung
und Leasingrate
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Die Mietsonderzahlung ist zu Beginn des Vertrages als
Mietvorauszahlung für die Leasingzeit zu leisten. Sie hat einen
doppelten Zweck:
1. Sie deckt den hohen Anfangswertverlust bei Motorrädern
ab, der entsteht, sobald das neue Motorrad das erste mal zugelassen
wird.
2. Sie wird von MML sofort zur Verminderung der Refinanzierungskosten
verwendet, damit die monatlichen Leasingraten für Sie möglichst
niedrig werden.
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Der Restwert ist eine kalkulatorische Größe,
die zu Beginn des Leasingvertrages festgelegt wird. MML muß
nach dem Ende der Leasinglaufzeit beim Verkauf des Motorrades mindestens
den Restwert erlösen, um keinen Verlust zu machen. |
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Viele Leasingunternehmen werben mit besonders niedrigen
Leasingraten, die durch besonders hohe, kalkulatorische Restwerte
möglich werden. Oft sind diese hohen Restwerte nicht mehr zu
erzielen. Dann machen die Leasinggesellschaften vom vertraglich vereinbarten
Andienungsrecht gebrauch und zwingen den Leasingnehmer, das Fahrzeug
zum kalkulierten Restwert zu kaufen!
Bei MML ist das nicht so! Wir haben eine seriöse Restwertkalkulation,
so daß wir auf Andienungsrecht verzichten! Wir können
und werden daher niemanden zwingen, ein Motorrad am Ende der Laufzeit
zu kaufen. Viele wollen dies jedoch
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Gefahrübergang
auf den
Leasingnehmer
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Wenn sie ein Auto oder ein Motorrad für eine Zeit
bei einem normalen Autovermieter (Sixt,
) mieten, zahlen sie
pro Tag fast so viel, wie eine Monatsleasingrate betragen würde.
Das deshalb, weil alle Risiken aus dem Betrieb, wie z.B. Motorschäden,
Vermietrisiken,
, und alle Betriebskosten, wie Versicherungen,
Inspektionen,
(bis auf Treibstoff) vom Vermieter getragen werden.
Beim Leasing ist das anders: Alle Gefahren und Betriebskosten werden
vom Leasingnehmer getragen, gerade so, als ob er das Auto oder Motorrad
bar gekauft hätte.
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Alle Garantieansprüche für Neumotorräder
werden von der MML vollständig an den Leasingnehmer abgetreten,
so daß er genau die selben Rechte, wie ein Barkäufer hat.
Der Leasingnehmer ist sogar verpflichtet, Garantieanspüche geltend
zu machen. Und wenn es dabei Probleme gibt, werden unsere Anwälte
sie bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen |
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Der Leasingnehmer hat für die gesamte Laufzeit
des Leasingvertrages das uneingeschränkte, vertraglich vereinbarte
Nutzungsrecht. Nicht erlaubt ist, wenn private Nutzung vereinbart
wurde, das Motorrad zu vermieten. |
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Eine ordentliche Kündigung des Leasingvertrages
während der Laufzeit kann weder durch den Leasingnehmer noch
durch den Leasinggeber erfolgen. Das ist genau wie bei einem Zeitmietvertrag
für eine Wohnung. Deshalb sollten Sie sich als Leasinginteressent
vorher genau überlegen, wann Sie wieder ein neues Fahrzeug haben
möchten, damit die Vertragslaufzeit daran angepaßt werden
kann. |
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außerordentliche
Kündigung
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Der Leasingnehmer hat das Recht, eine außerordentliche
Kündigung auszusprechen, wenn er das Motorrad infolge Totalschadens
nicht mehr nutzen kann. Die MML hat dies Recht ebenfalls. Sie kann darüberhinaus auch kündigen, wenn der Leasingnehmer mit
seinen Zahlungen in Rückstand gerät. Dieser Fall wird z.B.
genauestens durch das Verbraucher-Kredit-Gesetz geregelt. In jedem
Fall der außerordentlichen Kündigung wird eine Vertragsabrechnung
durchgeführt. |
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Neigt sich die vereinbarte Leasingzeit dem Ende entgegen,
informiert die MML den Leasingnehmer darüber. Gemeinsam mit dem
Leasingnehmer besprechen wir die weitere Vorgehensweise. Der Leasingnehmer
hat immer das Recht, sein Motorrad bei uns in Garbsen abzugeben.
Auf Wunsch unterbreiten wir auch gerne ein Angebot zur Verlängerung
der Leasingzeit oder ein Kaufangebot für das Leasing-Motorrad.
Oder wir bitten Ihren Motorradhändler, der gleichzeitig unser
Leasingpartner ist, Ihnen einen attraktives Angebot für einen
Folgeleasingvertrag zu machen. Sprechen Sie mit uns!
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Wollen Sie Ihr Motorrad im Winter stillegen und im Frühjahr
wieder anmelden, rufen Sie einfach bei uns an und fordern den Fahrzeugbrief
ab. Wir versenden ihn gegen geringe Gebühr direkt an Ihre Zulassungsstelle.
Sie brauchen nur noch mit KFZ-Schein, Kennzeichen und ggf. mit einer
neuen Doppelkarte zu Ihrer Zulassungsstelle zu gehen. |
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Sie dürfen technische Umbauten am Fahrzeug vornehmen,
wenn Sie diese in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbreif und -schein)
eintragen lassen bzw. wenn für die verwendeten Teile eine ABE
vorliegt. Die Originalteile müssen Sie aufbewahren.
Wenn Sie das Fahrzeug nach Ende der Leasingzeit an uns zurückgeben,
müssen Sie das Fahrzeug auf Verlangen wieder in den Originalzustand
versetzen oder mit Original und Umbauteilen bei uns abgeben. Natürlich
können Sie wie oben erläutert auf Wunsch auch ein Kaufangebot
erhalten.
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Unerlaubte Umbauten sind z.B. solche, die unfachmännisch
vorgenommen wurden und dadurch zur Straßenverkehrsgefährdung
führen könnten.
Oder Umbauten, durch die die Zulassung des Fahrzeuges erlischt
und die nicht eintragungsfähig sind.
Oder Umbauten, die Sie eigentlich eintragen lassen könnten,
dies jedoch nicht tun. Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie uns an,
oder senden uns eine e-mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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